Unterhaltsangelegenheit

Durch den Nachweis, dass die angeblich unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (sozioökonomische Gemeinschaft, bzw. eheähnliche Verhältnis) lebt, kann unter entsprechenden Voraussetzungen bewiesen werden, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist und somit keine Unterhaltszahlungen mehr geleistet werden müssen.

Die von unseren Detektiven erbrachten Erkenntnisse werden in Form einer Ermittlungs- bzw. Observationsmappe inklusive gefertigter Lichtbilder dokumentiert. Diese Dokumentation sowie die Zeugen (unsere Detektive), welche im Bestreitensfalle zur Verfügung stehen, sorgen für eine gerichtsfähige Beweisführung.

Rufen Sie uns jetzt kostenlos an: 0800 - 540 540 1

Befinden Sie sich in einem schwebenden Verfahren, in dem es um Unterhalt geht? Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Ex-Partner etwas zu verbergen hat? Dann sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe durch die Detektei Becker in Anspruch zu nehmen. Ob ein ausländisches Bankkonto oder eine verheimlichte Lebenspartnerschaft nachgewiesen werden soll. Ob Sie zu überhöhten Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden oder Ihr Ex-Partner sich seinen Verpflichtungen entzieht: Unsere Detektive können keine gerichtlichen Urteile beschließen oder abändern. Sie können gleichwohl gerichtsfähige Beweise erbringen, die die Urteilssprechung zu Ihren Gunsten beeinflusst.

Im Rahmen des Ehescheidungsprozesses werden Unterhaltsansprüche geklärt und festgelegt. Oft ist dies nicht möglich, ohne dass auch die Ehe und die Scheidungsgründe selbst untersucht werden. Denn ob Unterhaltszahlungen fällig werden, hängt nicht allein vom Alter der Kinder und den Einkommensverhältnissen ab. Vereinbarungen, wie sie vertraglich oder durch Gewohnheit getroffen wurden, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ist die Scheidung das Resultat eines vorangehenden Betrugs, körperlicher oder seelischer Misshandlung, so kann der Verursacher ebenfalls zu länger währenden Unterhaltszahlungen verurteilt werden. In diesen Fällen sind allerdings Beweismittel zu erbringen.

Wenn es ums Kind geht, wäre es wünschenswert, die Erwachsenen würden sich bereits vor ihrer Trennung zusammensetzen und zu einer gemeinsamen Entscheidung in der Unterhaltsfrage gekommen sein. Doch scheint dieser Wunsch fast schon naiv. In der Regel sieht es eher so aus, dass die Kinder selbst zum Streitgegenstand werden. Trotz Unterhaltspflicht wird dann kein Kindesunterhalt gezahlt. Oder umgekehrt: Obwohl einer der Beteiligten bestens in der Lage wäre, sich und die Kinder selbst zu versorgen, besteht er weiterhin auf der einmal festgelegten Unterhaltspflicht des Ex-Partners. Das kann soweit gehen, dass schon vor der Scheidung Geldbestände auf ausländische Konten verschoben werden. Oder aber, dass lange Jahre nach der Trennung noch Unterhaltszahlungen eingefordert werden, obwohl der Zahlungsempfänger bereits in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Als Detektei haben wir in über dreißig Jahren alle Formen der Unterhaltsangelegenheiten kennengelernt. Wir wissen, wie schwierig und einzelfallbezogen die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben ist. Wir kennen die teilweise absurden Ausflüchte von Zahlungsverweigerern ebenso wie von Unterhaltsbeziehern. Da fordert eine Ehefrau nach zwanzigjähriger Trennung immer noch Ehegatten-Unterhalt von ihrem Ex-Mann, obwohl die Ehe nur wenige Jahre bestand. Da möchte ein Großverdiener für die Unterhaltsleistungen seiner Kinder staatliche Unterstützung beantragen.



Weitere Informationen zu Unterhaltsangelegenheiten und Unterhalt

Der Unterhalt kann dadurch gefährdet werden, wenn gleich nach der Trennung vom Ehepartner eine neue Partnerschaft startet oder man in einer neuen Beziehung aufgeht, auch wenn man nicht gleich wieder heiratet, sondern nur in einer nichtehelichen (Fachjargon: sozio-ökonomischen) Lebensgemeinschaft zusammenlebt.

Unter § 1579 Punkt 7 im BGB, Familienrecht, Bürgerliche Ehe, finden sich die leider unscharf formulierten Gründe für die „Verwirkung“ – so nennt der Jurist die Einstellung – der Unterhaltszahlungen.

§ 1579 Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines – dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten – gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil die Ehe von kurzer Dauer war; der Ehedauer steht die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte, der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat, der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat, der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat, dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Gründe. Für den Unterhalt zahlenden Ex-Mann oder auch die Ex-Frau bedeutet dies, so will es der Gesetzgeber, dass er/sie die neue Lebenssituation des ehemaligen Partners vor Gericht beweisen muss. Nicht selten passiert dann, dass bislang ganz unbescholtene Bürger vor Gericht zu echten Betrügern werden. Wenn es um viel Geld geht, wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen – auch unter Eid.

Für den Unterhalt Zahlenden bedeutet dies, dass er neben seinem Fachanwalt für Familienrecht auch eine Detektei einschalten muss. Bei der Wahl der Detektei ist wichtig nachzufragen, inwieweit Unterhaltsangelegenheiten zu den Spezialgebieten gehören. Die Mitarbeiter der Detektei werden zu wichtigen Zeugen für die sozio-ökonomische Lebensgemeinschaft im Prozessverlauf – oft sehr erfolgreich.

Ein Mitarbeiter der Detektei Becker kommentiert seine Arbeit so:

„Selbst da, wo mit eiserner Hand versucht wird, etwas zu verbergen, eine eheähnliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft geheim zu halten, kommen wir grundsätzlich immer zu Erkenntnissen. Es gibt da natürlich schwierige Faktoren. Aber letztendlich kriegen wir den Nachweis schon, dass definitiv eine solche Gemeinschaft existiert. Nachdem dokumentiert wurde und wir entsprechende Beweismaterialien zusammengestellt haben, können wir auch noch versuchen, in entsprechenden persönlichen Gesprächen, die unter einer Legende gestartet werden, hier noch eventuell abrundend eine Erkenntnis zu bekommen.“

Inzwischen finden sich immer mehr Urteile bundesweit an Gerichten bis hin zu den Oberlandesgerichten, die zugunsten des Unterhaltszahlenden urteilen und eine Einstellung/Verwirkung der Zahlungen bewirken.