Wettbewerbsverstöße im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind keine Kavaliersdelikte. Sie richten erheblichen finanziellen Schaden an. Ob unlauterer Wettbewerb oder irreführendes geschäftliches Verhalten – das Gesetz sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, sich gegen einen Wettbewerbsverstoß zu wehren.
Haben Sie als Unternehmer den begründeten Verdacht, dass sich ein Konkurrent unlauterer Methoden bedient, sollten Sie rasch handeln. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen können, die Anlass für eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung geben. Ihr Verdacht muss also begründet werden – und genau darin liegt eine der großen Schwierigkeiten, vor die sich insbesondere Kleinunternehmer immer wieder gestellt sehen.
Im Rahmen von Wettbewerbsverstößen weisen wir wettbewerbswidriges Verhalten und den Missbrauch nach und dokumentieren diesen. Ob strafrechtliche Belange tangiert sind wird der Einzelfall zeigen und in Absprache mit Ihnen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.
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Ein Angebot im Internet erweist sich als irreführend oder unseriös? Die Patent- oder Lizenzrechte Ihres Unternehmens werden verletzt? Jemand überklebt Ihre Plakate, betreibt unlautere vergleichende Werbung und nutzt dafür den Namen Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Verstoß der Wettbewerbsstelle zu melden. Die Meldung kann postalisch oder auf elektronischem Weg erfolgen, in jedem Fall müssen Sie den Wettbewerbsverstoß gründlich dokumentieren. Zudem müssen Sie genau benennen können, um welche Art des Verstoßes es sich handelt. Grundlage bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Können Sie den Wettbewerbsverstoß nicht hinreichend dokumentieren, so ist es in einigen Fällen möglich, der Wettbewerbsstelle gegenüber eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Spätestens wenn es zur Verhandlung kommt, sollten Sie Ihren Verdacht allerdings durch Beweismittel erhärten können.
Die Chancen, einen Gerichtsprozess ohne Vorlage angemessener Beweismittel zu gewinnen, sind mehr als gering. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld mit der Dokumentation beginnen. Nutzen Sie dafür die Kompetenz erfahrener Detektive. Die Detektei Becker ist seit über 30 Jahren erfolgreich als Wirtschaftsermittler aktiv. Unsere Mitarbeiter kennen die kleinen wie die großen Verstöße und wissen um deren Folgen. In zielstrebiger Detailarbeit decken wir unlauteren Wettbewerb ebenso auf wie irreführendes Geschäftsverhalten. Schützen Ihren Namen vor unlauterem Vergleich, dokumentieren Verstöße und erbringen gerichtlich oder außergerichtlich verwendbare Beweise. Auch bei belästigender Werbung ermitteln wir den Verursacher und tragen Sorge, dass das Verhalten in Zukunft unterlassen wird. Lassen Sie sich also kein Lockangebot als Sonderangebot verkaufen – werden Sie rechtzeitig aktiv, um unseriöse Mitbewerber zu enttarnen.